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Menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken/Verletzungen
Gemeint sind Verstöße gegen die Vorgaben des LkSG, sowohl im Geschäftsbereich der Landgard eG als auch in der Lieferkette.
Beispiele hierzu:
  • Kinderarbeit,
  • Sklaverei, sklavereiähnliche Praktiken und Zwangsarbeit,
  • Verstöße gegen Arbeitsschutzstandards und Mindestlohnvorgaben,
  • Verstöße gegen das Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit, 
  • Verstöße gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung, z. B. aufgrund von nationaler/ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, sexueller Orientierung oder Religion,
  • Verstöße gegen das Verbot der widerrechtlichen Zwangsräumung,
  • Verstöße gegen das Verbot der Verwendung von Quecksilber bei Herstellungsprozessen, 
  • Verstöße gegen das Verbot der Ausfuhr gefährlicher Abfälle. 

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Dr. Tobias Eggers
Dr. Tobias Eggers
Ombudsmann

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