Landgard eG
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Verstöße nach § 2 HinSchG →
Hier können Verstöße gegen das Strafrecht, Bußgeldvorschriften oder sonstigen Rechtsvorschriften, welche in § 2 HinSchG genannte werden, gemeldet werden.
Beispiele hierzu:
Bestechung, (Subventions-)Betrug, Untreue, Diebstahl oder Unterschlagung,
Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen,
Sexualdelikte (z. B. sexuelle Belästigung),
Umweltdelikte oder Umweltschädigungen (z. B. illegale Abfallentsorgung),
Steuerhinterziehung,
Datenschutzverstöße,
Verstöße gegen Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr,
Verstöße gegen Produktsicherheit,
Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte (z. B. Arbeitszeit- oder Mindestlohnverstöße),
Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften,
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
öffentliche Gesundheit,
Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht.
Menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken/Verletzungen →
Gemeint sind Verstöße gegen die Vorgaben des LkSG, sowohl im Geschäftsbereich der Landgard eG als auch in der Lieferkette.
Beispiele hierzu:
Kinderarbeit,
Sklaverei, sklavereiähnliche Praktiken und Zwangsarbeit,
Verstöße gegen Arbeitsschutzstandards und Mindestlohnvorgaben,
Verstöße gegen das Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit,
Verstöße gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung, z. B. aufgrund von nationaler/ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, sexueller Orientierung oder Religion,
Verstöße gegen das Verbot der widerrechtlichen Zwangsräumung,
Verstöße gegen das Verbot der Verwendung von Quecksilber bei Herstellungsprozessen,
Verstöße gegen das Verbot der Ausfuhr gefährlicher Abfälle.